Störungsdienst 04643 - 2560 oder Verwaltung 04632 – 849 173

Dieser Wasserzählerschacht ist nicht nach Vorschrift und muss umgebaut werden.

Der Wasserzählerschacht entspricht nicht der AVB Wasser V und muss für den Tausch und Ablesen des Wasserzählers immer abgepumpt und gereinigt werden.